Obligation Raiffeisenlandesbank Niederösterreich Wien AG 0% ( AT000B078282 ) en EUR

Société émettrice Raiffeisenlandesbank Niederösterreich Wien AG
Prix sur le marché 100 %  ⇌ 
Pays  Autriche
Code ISIN  AT000B078282 ( en EUR )
Coupon 0%
Echéance 16/09/2024 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG AT000B078282 en EUR 0%, échue


Montant Minimal 100 000 EUR
Montant de l'émission 3 500 000 EUR
Description détaillée Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG est une banque coopérative autrichienne opérant principalement en Basse-Autriche et à Vienne, offrant une gamme complète de services bancaires aux particuliers et aux entreprises.

L'Obligation émise par Raiffeisenlandesbank Niederösterreich Wien AG ( Autriche ) , en EUR, avec le code ISIN AT000B078282, paye un coupon de 0% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 16/09/2024







Angebotsbeginn: 2. August 2016
Endgültige Bedingungen
bis zu EUR 2.000.000,--
mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu EUR 50.000.000,--
Raiffeisen Nullkupon-Obligation 2016-2024/15/PP
emittiert unter dem
EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm
der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Erstausgabepreis: 90,80 %
Erstvalutatag: 13. September 2016
ISIN: AT000B078282
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des § 7 Abs. 4 Kapitalmarktgesetz erstellt und
enthalten
Angaben
zur
Raiffeisen
Nullkupon-Obligation
2016-2024/15/PP
(die
,,Schuldverschreibungen") begeben unter dem EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm der
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN
AG
(,,Angebotsprogramm")
(die
,,Endgültigen Bedingungen").
Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen sind
nur verfügbar, wenn der Basisprospekt über das Angebotsprogramm vom 20. Mai 2016 der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG sowie allfällige Nachträge dazu (der
,,Basisprospekt") und diese Endgültigen Bedingungen samt allfälligen Anhängen gelesen werden.
Der Basisprospekt sowie allfällige Nachträge im Sinn des § 6 Abs. 1 KMG sind in elektronischer Form auf
der Internetseite der Emittentin www.'raiffeisenbank.at unter folgendem Pfad verfügbar: Investor
Relations/Investor Relations ­ Deutsch/Angebotsdokumente.


TEIL 1: EMISSIONSBEDINGUNGEN
Dieser Teil der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit den Emissionsbedingungen (die
,,Emissionsbedingungen") zu lesen, die in der jeweils geltenden Fassung des Basisprospektes enthalten
sind.
Begriffe, die in den Emissionsbedingungen definiert sind, haben auch in diesen Endgültigen Bedingungen
die ihnen in den Emissionsbedingungen beigelegte Bedeutung. Bezugnahmen in diesen Endgültigen
Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die Paragraphen und Absätze der
Emissionsbedingungen.
Sämtliche Bestimmungen der Emissionsbedingungen, die sich auf Variablen dieser Endgültigen
Bedingungen beziehen und die weder angekreuzt noch ausgefüllt oder die gelöscht sind, gelten als in den
für die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen als gestrichen.
Emittentin:
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Bezeichnung der Schuldverschreibungen:
Raiffeisen Nullkupon-Obligation 2016-
2024/15/PP
Währung:
Euro (EUR)
Angebotsfrist, Gesamtnominale, Ausgabepreis, Valutatag, Form, Stückelung (§ 1)
Daueremission
Angebotsbeginn:
2. August 2016
Angebotsform:

Öffentliches Angebot

Privatplatzierung
Gesamtnominale:
bis zu

anwendbar

nicht anwendbar
Betrag Gesamtnominale:
EUR 2.000.000,--
Aufstockungsmöglichkeit:
Ja
Betrag Aufstockungsnominale:
EUR 50.000.000,--
Erstausgabepreis:
90,80 %
Höchstausgabepreis:
100 %
Erstvalutatag:
13. September 2016
Stückelung:
EUR 100.000,--
Verbriefung, Hinterlegung, Übertragung (§ 2)
Sammelurkunde:

Veränderbar

Nicht veränderbar
2


Hinterlegung:

OeKB CSD GmbH (,,OeKB CSD")

RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG

RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG mit der
Möglichkeit der späteren Hinterlegung bei
der OeKB CSD
Status (§ 3)
Rang:

Nicht nachrangige, nicht besicherte
Schuldverschreibungen

Fundierte Schuldverschreibungen
Hypothekarischer Deckungsstock
Öffentlicher Deckungsstock

Nachrangige Schuldverschreibungen
Verzinsung (§ 4)
VARIANTE III: Schuldverschreibungen ohne laufende Verzinsung
Verzinsung:
Auf die Schuldverschreibungen erfolgen
während ihrer gesamten Laufzeit keine
periodischen Zinszahlungen.
Zinstagequotient:

30/360 (Floating Rate)

360/360

Bond Basis

30/360E

Eurobond Basis

30/360
Laufzeit und Tilgung (§ 5)
VARIANTE III ohne laufende Verzinsung
Laufzeitbeginn:
13. September 2016
Laufzeitende:
15. September 2024
Rückzahlung:
Begebung mit einem Abschlag vom
Nominale, Rückzahlung zum Nennwert
3



Rückzahlung zu einem Rückzahlungskurs
über 100 % vom Nominale
Rückzahlungskurs: [ ] %
Tilgungstermin:
16. September 2024
Kündigung (§ 6)
Ohne ordentliche Kündigungsrechte
Zahlstelle, Zahlungen (§ 9)
Bankarbeitstag:

Target 2

Wien
Bekanntmachungen (§ 11)
Veröffentlichungsfrist Homepage:

drei Bankarbeitstage
Andere Frist:

[ ] Bankarbeitstage
Veröffentlichungsfrist direkte Mitteilung:

drei Bankarbeitstage
Andere Frist:

[ ] Bankarbeitstage
4


TEIL 2: ZUSÄTZLICHE ANGABEN
Zusätzliche Angaben, die nicht in Teil 1 der Endgültigen Bedingungen oder im Abschnitt
,,ALLGEMEINE INFORMATIONEN" im Basisprospekt enthalten sind.
GRUNDLEGENDE ANGABEN
Interessen von Seiten natürlicher und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
juristischer Personen, die an der
INFORMATIONEN" Absatz ,,Interessen von
Emission/dem Angebot beteiligt sind:
Seiten an dem Angebot beteiligter Personen"
im Basisprospekt
Weitere Interessen:
[ ]
Vertriebsprovision:

einmalig [ ] % vom Nominale

nicht anwendbar
Gründe für das Angebot und Verwendung der
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Erträge:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Gründe für das
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
Angebot und Verwendung der Erträge" im
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Basisprospekt
Weitere Gründe:
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten:

EUR [ ]

nicht anwendbar
Geschätzter Nettoemissionserlös:

EUR [ ]

nicht anwendbar
ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN / ZUM
HANDEL ZUZULASSENDEN WERTPAPIERE
Rendite
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
INFORMATIONEN" Absatz ,,Rendite" im
Basisprospekt
Rendite:

1,21 % p.a.

nicht anwendbar (variable Verzinsung)
Beschlüsse, Ermächtigungen und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Billigungen:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Beschlüsse und
Genehmigungen" im Basisprospekt
Weitere Beschlüsse
[ ]
Weitere Valutatage nach dem Erstvalutatag

Zeichnungstag plus zwei
bei Daueremissionen:
Bankarbeitstage

Zeichnungstag plus [ ] Bankarbeitstage

[ ]
Steuern:
siehe Abschnitt ,,ANGABEN ZUR
BESTEUERUNG" im Basisprospekt
5


Hinweis für Anleger (natürliche Personen) im Falle einer Privatplatzierung:
Steuerliche Behandlung von Privatplatzierungen in Österreich
Die Schuldverschreibungen wurden bei ihrer Begebung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht
keinem unbestimmten Personenkreis im Sinne des § 27a Abs. 2 Z 2 EStG angeboten. Daher
unterliegen die darauf basierenden Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem KESt-Abzug bei der
depotführenden Stelle. Natürliche Personen haben diese Einkünfte aus Kapitalvermögen in ihre
persönliche Steuererklärung aufzunehmen. Diese Einkünfte werden im Rahmen der Veranlagung mit
dem individuellen Einkommensteuertarif besteuert.
BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN
FÜR DAS ANGEBOT
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter
Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die
Antragstellung
Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge:

Mindestzeichnungsbetrag:
EUR [ ]

Höchstzeichnungsbetrag:
EUR [ ]
Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und
deren Zuteilung
Investorenkategorien:

Qualifizierte und nicht-qualifizierte
Anleger

Ausschließlich qualifizierte Anleger
Märkte:

öffentliches Angebot in Österreich

öffentliches Angebot in Deutschland

Privatplatzierung in Österreich

Privatplatzierung in Deutschland

Privatplatzierung in [ ]
Preisfestsetzung
Etwaige Kosten und Steuern, die speziell dem
Zeichner in Rechnung gestellt werden:

Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Kosten: [ ]
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ZULASSUNG ZUM HANDEL UND
HANDELSREGELN
Zulassung zum Handel an einem Geregelten
Markt / Handelseinbeziehung:

Zulassung an einem Geregelten Markt
Wien, Amtlicher Handel
Wien, Geregelter Freiverkehr

Handelseinbeziehung zu einem
MTF/anderen Handelsplatz
Wien, Dritter Markt
Anderes Multilaterales
Handelssystem
Betreiber: [ ]

Weder Zulassung zum Handel noch
Handelseinbeziehung
Erwarteter Termin der Zulassung zum Handel
(wenn bekannt):
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung
zum Handel:
EUR 1.500,--
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung ab
EUR 100.000,-- verpflichtend)
ZUSÄTZLICHE ANGABEN
An der Emission beteiligte Berater:
[ ]
Funktion:
[ ]
Rating der Anleihe:

Keine gesonderte Bewertung

Bewertung durch Moody's (Moody's
Deutschland GmbH) *): Baa2 (Outlook:
negativ)
*) Moody's Deutschland GmbH hat ihren Sitz in der Europäischen Gemeinschaft und ist gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September
2009 über Ratingagenturen, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 513/2011 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011, (die ,,Ratingagentur-Verordnung") registriert.
Die Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde veröffentlicht auf ihrer Webseite
(www.esma.europa.eu`/page/List-registered-and-certified-CRAs) ein Verzeichnis der nach der
Ratingagentur-Verordnung registrierten Ratingagenturen.
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ZUSTIMMUNG ZUR
siehe Abschnitt ,,ZUSTIMMUNG ZUR
PROSPEKTVERWENDUNG:
PROSPEKTVERWENDUNG" im
Basisprospekt
Art der Zustimmung:

Allgemeine Zustimmung für
österreichische Kreditinstitute

Individuelle Zustimmung für spezifische
Kreditinstitute
Name, Adresse: [ ]

keine Zustimmung
Bei Daueremissionen: Beginn der
Angebotsfrist (während der die spätere
Weiterveräußerung oder endgültige
Platzierung der Schuldverschreibungen durch
berechtigte Finanzintermediäre erfolgen kann):
ab [ ]
Informationen zum Ende der Angebotsfrist siehe auf der Homepage der Emittentin
www.'raiffeisenbank.at unter folgendem Pfad verfügbar: Investor Relations/Investor Relations ­
Deutsch/Angebotsdokumente
Bei Einmalemissionen: Angebotsfrist (im
obigen Sinn):
[ ] bis [ ]
Informationen von Seiten Dritter
Hinsichtlich der hierin enthaltenen und als solche gekennzeichneten Informationen von Seiten Dritter gilt
Folgendes: (i) Die Emittentin bestätigt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass diese Informationen
zutreffend wiedergegeben worden sind und es wurden ­ soweit es der Emittentin bekannt ist und sie aus
den von diesen Dritten zur Verfügung gestellten Informationen ableiten konnte ­ keine Fakten
weggelassen, die die reproduzierten Informationen unzutreffend oder irreführend gestalten würden; (ii) die
Emittentin hat diese Informationen nicht selbständig überprüft und übernimmt keine Verantwortung für ihre
Richtigkeit.
Börsenzulassung
Die vorstehenden Endgültigen Bedingungen enthalten die Angaben, die für die Zulassung dieser
Schuldverschreibungen unter dem Angebotsprogramm zum Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse
erforderlich sind.
Verantwortlichkeit
Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen
Informationen.
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Anhang:
Emissionsbedingungen
8


ANHANG
Raiffeisen Nullkupon-Obligation 2016-2024/15/PP
der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
emittiert unter dem
EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm
der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Bedingungen
§ 1 Angebotsfrist, Gesamtnominale, Ausgabepreis, Valutatag, Form, Stückelung
1)
Angebotsfrist. Die Raiffeisen Nullkupon-Obligation 2016-2024/15/PP (die ,,Schuldverschreibungen")
der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG (die ,,Emittentin") wird im Wege
einer Daueremission mit offener Angebotsfrist ab 2. August 2016 in Form einer Privatplatzierung
angeboten.
2)
Gesamtnominale. Das Gesamtnominale beträgt bis zu Nominale EUR 2.000.000,-- (mit
Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu Nominale EUR 50.000.000,--).
3)
Ausgabepreis. Der Erstausgabepreis beträgt 90,80 %. Weitere Ausgabepreise können von der
Emittentin in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden. Der Höchstausgabepreis
wurde mit 100 % festgelegt.
4)
Valutatag. Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 13. September 2016 zahlbar
(,,Erstvalutatag"). Weitere Valutatage können von der Emittentin nach Bedarf festgelegt werden.
5)
Form, Stückelung. Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden in einer Stückelung
von Nominale EUR 100.000,-- begeben.
§ 2 Sammelurkunde, Hinterlegung, Übertragung
1)
Sammelurkunde. Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze durch eine veränderbare
Sammelurkunde gemäß § 24 lit. b) Depotgesetz verbrieft, welche die Unterschriften ordnungsgemäß
bevollmächtigter Vertreter der Emittentin trägt. Der Anspruch auf die Ausstellung effektiver
Schuldverschreibungen ist ausgeschlossen.
2)
Hinterlegung, Übertragung. Die Sammelurkunde wird bei der OeKB CSD GmbH (,,OeKB CSD") als
Wertpapiersammelbank hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde
zu, die gemäß den Regelungen und Bestimmungen der OeKB CSD übertragen werden können.
§ 3 Status
Die
Schuldverschreibungen begründen unmittelbare,
nicht nachrangige und unbesicherte
Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen
nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind. Davon
ausgenommen sind gesetzlich vorrangig zu berücksichtigende Verbindlichkeiten.
§ 4 Verzinsung
1)
Keine periodischen Zinszahlungen. Auf die Schuldverschreibungen erfolgen während ihrer gesamten
Laufzeit keine periodischen Zinszahlungen.
2)
Berechnung von rechnerisch aufgelaufenen Zinsen. Sofern rechnerisch aufgelaufene Zinsen für
einen Zeitraum von weniger oder mehr als einem Jahr zu berechnen sind, erfolgt die Berechnung auf
Basis des in Absatz 3) angegebenen Zinstagequotienten.


3) Zinstagequotient. Zinstagequotient bezeichnet bei der Berechnung des Zinsbetrages für einen
beliebigen Zeitraum (,,Zinsberechnungszeitraum") die Anzahl der Tage im Zinsberechnungszeitraum
dividiert durch 360 (wobei die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen mit 12
Monaten von je 30 Tagen berechnet wird) (,,30/360").
§ 5 Laufzeit und Tilgung
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 13. September 2016 und endet mit Ablauf des 15.
September 2024. Die Schuldverschreibungen werden zu 100 % vom Nominale am 16. September 2024
(,,Tilgungstermin") zurückgezahlt.
§ 6 Kündigung
Eine ordentliche Kündigung seitens der Emittentin oder/und der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist
unwiderruflich ausgeschlossen.
§ 7 Steuern
Alle mit der Tilgung und/oder der Zahlung von Zinsen anfallenden Steuern, Gebühren und sonstigen
Abgaben sind von den Inhabern der Schuldverschreibungen zu tragen und zu bezahlen. Soweit die
Emittentin oder die sonstige auszahlende Stelle gesetzlich zum Abzug von Steuern, Gebühren und
sonstigen Abgaben von Zins- und/oder Tilgungszahlungen verpflichtet ist, wird an die Inhaber der
Schuldverschreibungen nur der nach dem Abzug verbleibende Betrag ausbezahlt.
§ 8 Verjährung
Ansprüche aus fälligen Schuldverschreibungen verjähren nach dreißig Jahren.
§ 9 Zahlstelle, Zahlungen
1) Zahlstelle. Zahlstelle ist die RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG.
2) Tilgungszahlungen. Die Gutschrift der Tilgungszahlung erfolgt über die jeweilige für den Inhaber der
Schuldverschreibungen Depot führende Bank.
3) Zahltag. Fällt der Fälligkeitstermin für die Tilgungszahlung auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist,
verschiebt sich die Fälligkeit für die Tilgungszahlung auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag. Der
Inhaber der Schuldverschreibungen hat keinen Anspruch auf Zinsen oder sonstige Beträge im
Hinblick auf diese verschobene Zahlung. Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatz 3) ist jeder Tag
(außer einem Samstag oder Sonntag), an dem die Bankfilialen der Zahlstelle in Wien geöffnet sind.
§ 10 Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Erwerb
1) Begebung weiterer Schuldverschreibungen. Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne
Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher
Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.
2) Erwerb. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am
Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl der Emittentin können diese
Schuldverschreibungen gehalten, wiederum verkauft oder annulliert werden.
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